Konjunkturprogramm für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser Die Bundesregierung fördert investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Im vom Deutschen Verband für Archäologie durchgeführten Programmteil können Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten Anträge stellen. Gefördert werden Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben, insg. zwischen 5.000 und 100.000 €, mindestens 10 % müssen Eigen- und/oder Drittmittel sein. Die Abgabefrist wurde bis zum 31. Dezember verlängert, allerdings endet das Antragsverfahren spätestens, wenn alle Mittel vergeben sind, eine zügige Antragstellung wird empfohlen. Infos & Anträge Kategorie Corona