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NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die solo-selbstständig und freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind. Bewerber:innen dürfen nicht angestellt sein, eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ist jedoch zulässig. Auch Künstler:innen-Duos können sich bewerben.

Das Stipendium wird vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2023 ausbezahlt. Der Förderzeitraum ist nicht verschiebbar.

Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.

Weitere Informationen auf www.kunstfonds.de/neustart-kultur/ oder via Mail antrag@kunstfonds.de

Abgabedatum
15.09.2022
Genre
Kontakt

STIFTUNG KUNSTFONDS

Weberstrasse 61
53113 Bonn

www.kunstfonds.de

info@kunstfonds.de

Ausschreibungsart
vom