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Neues Corona-Hilfsprogramm: Sachsen Plus

Sachsen schließt mit „Sachsen Plus" eine Förderlücke für Kleinstunternehmer:innen, Selbstständige und Freiberufler:innen.

Wenn diese aufgrund ihrer Struktur im Programm Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind und nur geringe Überbrückungshilfen III plus und IV des Bundes erhalten, wird ihnen ein ergänzender, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 1.500 EUR pro Monat gewährt, um die pandemiebedingten Einschränkungen abzumildern. Für den Antrag bedarf es keines „prüfenden Dritten“.

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