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NRW führt Mindesthonorare ein

Nach dem Bundesressort für Kultur und Medien führt auch das Land Nordrhein-Westfalen Mindesthonorare ein: Für selbstständige, professionelle Künstler:innen gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den zwei Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“). Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden dann mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird.
Die flächendeckende Einführung in allen Sparten soll ab Januar 2026 folgen. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstler:innen Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist.

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