Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Der Einsendeschluss für die 46. Jurysitzung ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt. Förderantrag online stellen Über das unten verlinkte Antragsformular können Sie Ihren Förderantrag online stellen. Wenn Sie Probleme mit dem Ausfüllen haben, senden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail an: support@kulturstiftung-bund.de Zum Online-Antragsformular Abgabedatum 31.07.0004 Genre Diverse Kontakt www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine Dr. Marie Cathleen Haff Leitung Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Bundes Franckeplatz 2 06110 Halle an der Saale Tel: 49 (0)345 2997 - 156 / - 201 / - 123 Fax: 49 (0)345 2997 333 E-Mail Ausschreibungsart Projektförderung