Kulturstiftung Sachsen Projektförderung 2025 Im Rahmen der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert. In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert. In unseren digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden. Zudem bietet unsere Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag. Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier. Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben Förderhöhe: max. 50 % der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.) Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtausgaben Antragsfristen: 1. März und 1. September Antragstellung: Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist) Abgabedatum 01.09.2024 Genre Diverse Kontakt Ansprechpartner für Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur: Carolin Herrig Sachbearbeiterin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur T +49 (0)351 - 88 48 035 M carolin.herrig@kdfs.de Sophia Littkopf Referentin Bildende Kunst, Literatur und Industriekultur T +49 (0)351 - 88 48 033 M sophia.littkopf@kdfs.de Ausschreibungsart Projektförderung