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Öffentliche Anhörung zum Staatsziel Kultur

Will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wirklich die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz verhindern? 
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags hatte im September zur Öffentlichen Anhörung zum Staatsziel Kultur eingeladen. Der Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ soll, wie bereits 2005 vorgeschlagen, in einem eigenen Art. 20b im Grundgesetz verankert werden. Dieser Beschluss wurde von den Mitgliedern der Enquete-Kommission einstimmig getroffen, d.h. auch von den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den von der CDU/CSU benannten sachverständigen Mitgliedern.
In der aktuellen Anhörung haben sich die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker der Union von dieser Position leider verabschiedet. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, appellierte in der Anhörung an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, noch einmal in sich zu gehen und die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz noch in dieser Wahlperiode zu unterstützen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und die Linke haben ihre Unterstützung in der Anhörung signalisiert. Nur die Union sagt nein zum Staatsziel Kultur. An der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das ist die Befürchtung, könnte die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz jetzt scheitern.
Damit das Staatsziel Kultur im Grundgesetz aufgenommen werden kann, bedarf es einer Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten im Deutschen Bundestag und von zwei Dritteln der Länder im Bundesrat. Das bedeutet konkret, dass ohne eine Unterstützung von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Staatsziel Kultur in dieser Wahlperiode nicht in das Grundgesetz aufgenommen werden kann. Weitere Informationen:
Stellungnahme von Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat zur Öffentlichen Anhörung zum Staatsziel Kultur
Öffentliche Anhörung zum Staatsziel Kultur in der Mediathek des Deutschen Bundestages zum Nachsehen (2 Stunden 11 Minuten)

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