Temporärer Corona-Hilfsfonds des LBK für sächsische bildende Künstler:innen Ziel: Hilfe für Künstler:innen zur Fortführung und Vermittlung zeitgenössischer Kunst – als künstlerische Eigenprojekte oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Kunsträumen, in Unterstützung eines künstlerischen Arbeitsprojektes oder eines Vermittlungsvorhabens (wie ggf. Kunstraum-Aktivität oder auch Eintragung in die digitale Werkdatenbank bildende Kunst Sachsen). Konditionen: Zuwendungsbeträge von je 500–700 Euro. Bewerbungsunterlagen: Kurze Beschreibung der jeweiligen Situation sowie eines Projekt- oder Programmvorhabens für die nächsten 3 Monate der künstlerischen „Überwinterung“. Bewerbungsfrist: 14.Dezember 2020 postalisch (Poststempel), als klassische Postkarte oder Brief mit faktischer, persönlicher oder grafischer Notiz oder Äußerung an Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. Riesaer Straße 32 01127 Dresden Teilnahmebedingungen: Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. (LBK) vergibt einmalig und zeitlich begrenzt Mittel zur Unterstützung der Weiterarbeit von unverschuldet durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlage geratenen freiberuflichen Künstler:innen in Sachsen, die keine Mittel aus Soforthilfe- oder aus Online-Bewerbungsverfahren erhalten oder beantragt haben. Eine Doppelförderung/Überkompensation ist ausgeschlossen, bei Eintritt dieses Falles ist dies dem Landesverband unverzüglich mitzuteilen. Teilnahmeberechtigt sind bildende Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Bewerbung durch formlosen Antrag mit kurzer Situationsskizze und Vorhabensbeschreibung. Eidesstattliche Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und keine Mittel aus Soforthilfe- oder aus Online-Bewerbungsverfahren erhalten oder beantragt wurden. Vollständig eingereichte Unterlagen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Geldzuwendung. Die Bewerbungen werden auf ihre formalen Voraussetzungen überprüft. Jurierung durch den Vorstand des LBK nach Reihenfolge der Eingänge und nach Losverfahren am 17. Dezember 2020. Die im Hilfsfonds bereitstehenden Mittel werden in festen Zuwendungsbeträgen von je 500–700 Euro an die Zuwendungsempfänger vergeben, die sich bis zum 14. Dezember postalisch beworben haben. Die Vergabe erfolgt, bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der LBK sendet nach erfolgter Entscheidung eine vertragliche Vereinbarung über eine steuerfreie Pauschale (kein Einkommen nach KSK) an die Zuwendungsempfänger. Die Auszahlung der Mittel erfolgt anschließend auf das angegebene Konto. Die Verwendung der Mittel ist dem LBK bis 31.03.2021 in geeigneter Weise (ggf. in Kunstobjekt-Form) darzustellen. Der LBK kann darüber im Gebrauch frei verfügen und eine öffentliche Darstellung geben u.a. auf seiner Website. Mit der Bewerbung werden diese Teilnahmebedingungen sowie die elektronische Speicherung der Daten und Weitergabe an die Jury gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich anerkannt.