Sonderregelungen für Vereine sollen bis Ende 2021 verlängert werden Die Fortführung der erleichterten Regelungen zielt drauf ab, es Vereinen trotz geltender Schutzmaßnahmen weiterhin zu ermöglichen, vereinsrechtlich tätig zu sein. So ist es Vorständen z.B. gestattet, virtuelle Mitgliederversammlungen mit fakultativer Briefwahl anzuordnen. Das heißt, dass beispielsweise über internetgestützte Kommunikation, wie etwa Videokonferenzen, Mitgliederversammlungen abgehalten werden dürfen, auch wenn diese Möglichkeit in der Satzung nicht vorgesehen war. Weitere Informationen siehe hier.