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Sächsische Förderung „Härtefälle in der Kultur“ bis Ende 2021 verlängert

Im Rahmen der Förderung kann der Liquiditätsbedarf geltend gemacht werden, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen und/oder durch notwendige zusätzliche Ausgaben (zum Beispiel für Hygienemaßnahmen oder digitale Angebote als Veranstaltungsersatz) entsteht.

Die Fördermöglichkeiten sind nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden und auf Musik-Klubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden. Eine Klarstellung erfolgt hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrücklich in der Richtlinie als Zuwendungsempfänger benannt sind. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2020 können noch bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2021 können ab 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 gestellt werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung und hier das Förderprogramm auf der Internetseite der SAB.

Bei Rückfragen steht die Beratungshotline der SAB - Sächsische Aufbaubank Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr, unter der Telefonnummer (0351) 4910 11 00 zur Verfügung.

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