Öffnung von Kunstvereinen als "Einzelhandel" Sie sollten einen Antrag zur Anerkennung als „Einzelhandel“ stellen, damit Künstler:innen gerade in der Vorweihnachtszeit in die Lage versetzt werden können, noch Einkünfte aus ihrer künstlerischen Arbeit zu generieren. Selbstverständlich sollte auch auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen hingewiesen und ein Hygienekonzept mitgeschickt werden. Folgende Punkte könnte darin erwähnt werden: Maximalanzahl an Besucher:innen, die einen Mindestabstand von mind. 1,5 Meter sicherstellt, Zutritt nur mit Maske, Desinfektionsmittel am Eingang, Besucher:innen hinterlassen Kontaktangaben mit einem desinfizierten Kugelschreiber, eine gute ständige Belüftung ist gewährleistet, der Zugang zur Toilette wird für die Besucher:innen gesperrt, Informationsmaterialien wie Kunstzeitschriften etc. liegen nicht aus, Sitzgelegenheiten werden entfernt.