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Hinweise der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für geförderte Projekte

So sind Verschiebungen von geförderten Projekten in die erste Jahreshälfte 2021 in der Regel unproblematisch möglich. Auch eine Veränderung des Förderzwecks kann bei der Kulturstiftung beantragt werden. Bei endgültigen Absagen können im Einzelfall bereits entstandene Kosten als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kulturstiftung gern zur Verfügung.

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