Neuigkeiten

Aufruf: Wahl- und Kulturfeste-Katalog für sächsische Kommunen 2024

Der Aufruf richtet sich an: Kunst- und Kulturakteur:innen, Kulturinstitutionen und Kulturvereine in Sachsen.
Am 9. Juni 2024 finden in Sachsen die Kommunalwahlen und Europawahlen, am 1. September 2024 die Landtagswahlen statt. Die freie Initiative kompliz* aus Künstler:innen und Kulturschaffenden in Sachsen möchte deshalb aktiv werden und schon jetzt Aktionen und Feste im Vorfeld der Wahl planen. Ziel ist die Mobilisierung von Menschen, die bisher nicht zur Wahl gehen!
Konkrete Vorhaben: Wahlfeste/Kulturfeste

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Ausschreibung: Förderpreis für interkulturellen Dialog

Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und Ausstellungen. Preiswürdig sind bereits bewährte bzw. abgeschlossene Projekte ebenso wie neue Konzepte und Vorhaben. 
Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 30. April 2024

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Wettbewerb „Gemeinsam einfach machen!“

Der Dresdner Heidebogen e.V. möchte das ehrenamtliche Engagement in seiner Einzugsregion honorieren und sucht daher die besten gemeinnützigen Arbeitseinsätze, die in der Zeit vom 29.09.2023 bis zum 30.04.2024 durchgeführt wurden/werden. Aufgerufen sind alle Organisationen, die gemeinsam „Einfach machen!“ wollen und damit der Öffentlichkeit zeigen, wie kreativ und vielseitig das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für die Gemeinschaft sein kann.
Wie kann man teilnehmen?

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Urteil des Sächsischen Finanzgerichts: Künstler muss auf Kunstpreis keine Einkommenssteuer zahlen

Der Kunstpreis der "Leipziger Volkszeitung" ist kein Einkommen - und ein Künstler muss auf das Preisgeld von 10.000 Euro keine Einkommenssteuer zahlen.
Das hat das sächsische Finanzgericht in einem am 21. Februar 2024 veröffentlichten Urteil entschieden. Das Finanzamt hatte das Preisgeld als Teil der Einkünfte des freiberuflichen Künstlers angesehen und ihn zur Kasse gebeten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 4 K 156/21).

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Förderung für junge Erwachsene: KulturPass für 2024

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung mit dem Ziel, junge Menschen für die Vielfalt der Kultur in unserem Land zu begeistern. Im Jahr 2023 erhielt der Jahrgang 2005 ab dem 18. Geburtstag ein Budget von 200 €, das er nun noch bis Ende 2024 für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen kann. Ab dem 01.03.2024 kann der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage war die Fortführung des Projekts eine große Kraftanstrengung. Daher wird das Budget für den neuen Jahrgang 100 € betragen.

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