Kreativ & freiberuflich? Bin ich geeignet für eine Selbstständigkeit? Wohin soll die Reise gehen? Diesen und vielen weiteren Fragen geht der Online-Workshop von KREATIVES SACHSEN am 4. September nach, um die Grundlagen und den Aufbau von Selbstständigkeit zu besprechen. Zur Anmeldung Details
Runder Tisch für Künstler:innen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen Beim Runden Tisch treffen sich Künstler:innen und Kulturakteur:innen mit Behinderung und chronischen Krankheiten, die in Sachsen leben oder arbeiten. Die Veranstaltungen finden mehrmals im Jahr statt und bieten einen geschützten Raum, um über die eigene künstlerische Arbeit und aktuelle kulturelle Themen zu sprechen. Der nächste Termin ist online am 9. September von 14–16 Uhr. Anmeldung bei der Servicestelle Inklusion im Kulturbereich. Details
Arbeit im Verein: Gründung Das Online-Seminar der Stiftung Mitarbeit am 11. September 2024 stellt von 18.00-20.30 Uhr konkrete vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründungsfragen und -verfahren vor und gibt Antworten auf die Fragen der Satzungsformulierung, der Bedingungen für die Eintragung des Vereins und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Teilnahmegebühr: 40 Euro Details
Wahlprüfsteine zur Sächsischen Landtagswahl online Anlässlich der bevorstehenden Wahl zum achten Sächsischen Landtag am 1. September 2024 hat sich die Interessengemeinschaft Landeskulturverbände mit Überlegungen und Fragen zu kulturpolitischen Perspektiven und Programmatiken an die einzelnen Parteien gewandt. Das Anschreiben mit einer Einleitung und den einzelnen Themenabschnitten Kulturentwicklungsstrategie, Kulturelle Bildung, Kultur im ländlichen und urbanem Raum, Wertschöpfung sowie Faire Vergütung sowie die Antworten der einzelnen Parteien finden sich auf unserer Website. Details
Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein Für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung gibt es nun eine garantierte Mindestvergütung, wenn sie bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen und der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien dabei 50 % übersteigt. Diese Verpflichtung wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 01.07.2024 verbindlich. Details