Neuigkeiten

Sächsische Förderung „Härtefälle in der Kultur“ bis Ende 2021 verlängert

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, bei höherem Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 Euro.
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Hinweise der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für geförderte Projekte

Infolge des ersten Lockdowns im März 2020 hat die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ein Informationsblatt für Zuwendungsempfänger erstellt, die von Ausfällen und Verschiebungen infolge der Corona-Pandemie betroffen sind. Diese Hinweise haben weiterhin Gültigkeit für alle im laufenden Kalenderjahr geförderten Projekte.
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Künstlersozialkasse (KSK) und Corona

Die KSK weist noch einmal auf die bereits im Frühjahr herausgegebenen Informationen zur Corona-Pandemie für selbständige Künstler, Publizisten, Kultur- und Kreativschaffende sowie abgabepflichtige Unternehmen hin.
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(ausgefallene) GTA-Angebote im November

Im Schulleiterschreiben vom 30.10.2020 unter der Überschrift „Hinweise zum Schulbetrieb im November 2020“ wurde festgelegt: „Ganztagsangebote mit externen vertraglich gebundenen GTA-Kräfte können im Sinne der Kontaktminimierung nicht stattfinden. Zahlungen für Personalaufwand aufgrund von bestehenden Verträgen werden für diesen Zeitraum grundsätzlich unverändert fortgesetzt.“
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