Umfrage zu Elternschaft und Kunstbetrieb Begleitend zu der vom LBK mitorganisierten Veranstaltung „Elternschaft und Kunstbetrieb #2“ am 1. Juni findet eine Umfrage statt. Sie richtet sich hauptsächlich an Künstler:innen, die zugleich auch Eltern sind. Es werden individuelle Einschätzungen und die subjektive Wahrnehmung zur „Doppelrolle“ abgefragt, ebenso wie die vermeintliche Einschätzung der Umwelt. Details
Bildkünstlerische Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche Bei mehreren Förderangeboten unter dem Dach von „Kultur macht stark“ sind Projekte mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine förderfähig. Auch der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) kann zu administrativ vereinfachten Konditionen im Rahmen von „Wir können Kunst“ solche Projekte fördern. Antragsteller:innen müssen bereits zuvor ein Projekt mit dem BBK durchgeführt haben. Details
Austausch- und Vernetzungstreffen der IGBK Die Internationale Gesellschaft für Bildende Künste (IGBK) informiert über Fördermöglichkeiten in Deutschland und Europa und veranstaltet zudem regelmäßige Austausch- und Vernetzungstreffen für regionale Künstler:innenorganisationen, Künstlerhäuser und Projekträume, die Künstler:innen aus der Ukraine helfen (möchten). Das nächste Treffen findet online am 14. Juni 2022 statt. Details
BFB startet Jobportal Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) startete am 9. Mai 2022 ein Jobportal, das sich vor allen an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer richtet und mittlerweile über 1100 Angebote für Ausbildungsplätze, reguläre Stellen und Praktika verzeichnet. Details
Mindestlohn und Minijob-Grenze, damit auch Hinzuverdienstgrenze in der KSK werden erhöht Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen. Danach wird am 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 € / Stunde erhöht. Außerdem soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf dann 520 € angehoben werden. Details