Goethe-Institut im Exil Syrien, Belarus, Afghanistan, Ukraine – in vielen Ländern gehen Künstler:innen und Intellektuellen aufgrund von Krieg oder Repressionen die Räume für Dialog und interkulturellen Austausch verloren. Häufig müssen sie das Land verlassen, Kultureinrichtungen müssen ihre Arbeit einstellen, Verbindungen und Netzwerke werden gekappt, Initiativen können nicht fortgeführt werden. Details
Kunst im öffentlichen Raum in Dresden Bildende Künstler:innen, die Kunst im öffentlichen Raum von Dresden realisieren und dafür einen Zuschuss beantragen möchten, können laufend einen entsprechenden Antrag bei der Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden einreichen. Potentiellen Antragstellern wird empfohlen, sich zunächst mündlich im Amt für Kultur und Denkmalschutz über die Voraussetzungen einer Antragstellung und das konkrete Vorgehen zu informieren oder beraten zu lassen. Details
Infoveranstaltung: Ausschreibungen zur Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 In den Jahren 2023 und 2024 sollen die vielfältigsten Akteure aus Kultur und Zivilgesellschaft in das Programm der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 eingebunden werden. Die Ausschreibungen starten 2023 mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Eine Infoveranstaltung am 3. November 2022 von 19-20:30 Uhr gibt eine Orientierung. Details
EU-Förderprogramm für Projekte mit Ukrainern Für Projekte mit ukrainischen Kulturschaffenden oder Projekte zur Unterstützung der kulturellen Teilhabe von ukrainischen Flüchtlingen ist eventuell ein aktueller Projektaufruf der EU im Rahmen von Kreatives Europa von Interesse. Für Fragen zu dem Programm steht Herr Henry Krentz vom SMWK unter 0351/ 564 62420 zur Verfügung. Einreichungsfrist ist der 29. November 2022. Details
Förderrichtlinie Corona-Härtefälle Kultur Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft können noch bis zum 21. November 2022 Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B. Details