Existenzsicherung

Wiederauflage »Corona-Härtefälle Kultur«

Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier oder privater Trägerschaft können wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Antragsfrist ist der 21.11.2022.
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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Wegen der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie wurde der seit März 2020 bestehende erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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KSK: Anhebung der Zuverdienstgrenze verlängert bis Ende 2022

Die pandemiebedingte Sonderregelung der Künstlersozialkasse (KSK), dass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) möglich ist, ohne den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu verlieren, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
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Fortführung „Härtefälle Kultur“

Das Förderprogramm “Härtefall Kultur”, das sich an von der Corona-Krise betroffene sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft sowie an Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften richtet, wird bis Ende 2022 fortgeführt.
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Gelder für ehrenamtliche Projekte

Dresdner Initiativen und Vereine können schon jetzt bei des Landeshauptstadt Dresden Förderung über das „Kommunale Ehrenamtsbudget“ beantragen. Die Mittel dafür stellt der Freistaat Sachsen allerdings erst im Laufe des Jahres zur Verfügung. Eine öffentliche Ausschreibung kann erst danach erfolgen.
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ProKunsT6 – Handbuch Bildende Kunst

Das Kompendium des BBK Bundesverbands „ProKunsT – Handbuch Bildende Kunst“ ist 2021 in 6. Auflage erstmals als interaktives PDF erschienen, mit zahlreichen Links auf weiterführende Seiten.
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