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Förderung von Kultureller Bildung und Jugendkunstschulen

Anfang August wurde die überarbeitete Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Erstmals werden nun neben Musikschulen explizit auch Jugendkunstschulen bzw. deren Aufbau gefördert. Die Einrichtung muss sich selbst nicht so nennen, sondern lediglich bestimmte Kriterien erfüllen, etwa ein kontinuierliches Veranstaltungsprogramm anbieten. Mehrere Verbände, unter anderem auch der Landesverband Bildende Kunst Sachsen, hatten sich über Jahre dafür eingesetzt.
Die Antragsfrist für die Jugendkunstschulen endete bereits am 31. August, weshalb wir alle uns bekannten, dafür in Frage kommenden Einrichtungen gesondert informiert hatten. Privatwirtschaftlich organisierte Kunstschulen sind von der Förderung leider ausgeschlossen. Wir haben ihre Nöte und Existenzsorgen im Blick und planen ein gesondertes Informations- und Vernetzungsangebot für private Schulen und Kursanbieter, in denen auch spezielle Wirtschaftsförderungen in den Blick genommen werden sollen.

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