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Bundeszuschuss für die Künstlersozialkasse

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 19. Mai beschlossen, die Künstlersozialkasse mit einem weiteren Entlastungszuschuss von 60 Mio. Euro für das Jahr 2023 zu stabilisieren. Damit wird es möglich, die Künstlersozialabgabe nicht allzu stark ansteigen zu lassen (laut des Deutschen Kulturrates von 4,2 auf wohl 5 Prozent in 2023). Der Deutschen Kulturrat hatte sich mit einer Resolution vom 22. März 2022 für einen solchen Zuschuss eingesetzt. Mit der Künstlersozialabgabe leisten Kulturvereine, Kultureinrichtungen und Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen einen Beitrag zur sozialen Absicherung der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler:innen.

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