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Gemeinnützigkeitsrecht nach dem Jahressteuergesetz 2020

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 erfolgte eine weitreichende Änderung gemeinnützigkeits-rechtlicher Vorgaben. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Bereiche Freibeträge, Spendennachweise, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Mittelverwendung sowie die Erweiterung des Kataloges gemeinnütziger Zwecke und die Anforderungen an die Mittel-weitergabe unter gemeinnützigen Organisationen. Dr. Martin Schunk gibt in einem Video des Vereins- und Stiftungszentrums einen Überblick zu den Änderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben nach dem Jahressteuergesetz 2020.

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