Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Ausstrahlung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig. Gefördert werden: kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden; deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt; die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen; die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind; die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden; die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken; die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben; die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken. Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden. Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Vorhaben den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE. Die Anträge erfolgen schriftlich an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder. Alle Antragsdokumente sind nur in digitaler Form an KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE zu senden. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden. Das Antragsverfahren ist mehrstufig: Nach dem Eingang eines Kurzkonzepts und der positiven Begutachtung einer Projektskizze (Formular wird von der Kulturstiftung der Länder zur Verfügung gestellt) werden Sie zu einer formellen Antragstellung aufgefordert (Formular wird von der Kulturstiftung der Länder zur Verfügung gestellt). Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllte Projektskizze spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Einreichungsfrist für die Vollanträge eingegangen sein muss. Die Kulturstiftung der Länder wird sich nach Eingang der digitalen Antragsunterlagen wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Gremien der Kulturstiftung der Länder, das Kuratorium und der Stiftungsrat, tagen zweimal im Jahr, im Frühling und im Herbst (ZU DEN TERMINEN). Nach positivem Entscheid seitens des Stiftungsrates bzw. des Vorstandes der Kulturstiftung der Länder erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag mit allen weiteren Informationen, insbesondere über die öffentliche Präsentation und die eventuelle Publikation. Weitere Informationen Abgabedatum 15.12.2024 Genre sonstiges Kontakt Ansprechpartner:innen siehe Website