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Umweltfreundliche Änderungen im Bundesreisekostengesetz

Nach der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesreisekostengesetzes sollen Dienstreisen, die nicht durch Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt werden können, nachhaltiger und umweltverträglicher gestaltet werden. 

So ist etwa die Bahn vorrangig vor Flügen zu nutzen und Mehrkosten für umweltzertifizierte Hotels können erstattet werden.
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