Umweltfreundliche Änderungen im Bundesreisekostengesetz Nach der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesreisekostengesetzes sollen Dienstreisen, die nicht durch Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt werden können, nachhaltiger und umweltverträglicher gestaltet werden. So ist etwa die Bahn vorrangig vor Flügen zu nutzen und Mehrkosten für umweltzertifizierte Hotels können erstattet werden. Weitere Infos