Neuigkeiten

Goethe-Institut im Exil

Syrien, Belarus, Afghanistan, Ukraine – in vielen Ländern gehen Künstler:innen und Intellektuellen aufgrund von Krieg oder Repressionen die Räume für Dialog und interkulturellen Austausch verloren. Häufig müssen sie das Land verlassen, Kultureinrichtungen müssen ihre Arbeit einstellen, Verbindungen und Netzwerke werden gekappt, Initiativen können nicht fortgeführt werden.

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Kunst im öffentlichen Raum in Dresden

Bildende Künstler:innen, die Kunst im öffentlichen Raum von Dresden realisieren und dafür einen Zuschuss beantragen möchten, können laufend einen entsprechenden Antrag bei der Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden einreichen. Potentiellen Antragstellern wird empfohlen, sich zunächst mündlich im Amt für Kultur und Denkmalschutz über die Voraussetzungen einer Antragstellung und das konkrete Vorgehen zu informieren oder beraten zu lassen.

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EU-Förderprogramm für Projekte mit Ukrainern

Für Projekte mit ukrainischen Kulturschaffenden oder Projekte zur Unterstützung der kulturellen Teilhabe von ukrainischen Flüchtlingen ist eventuell ein aktueller Projektaufruf der EU im Rahmen von Kreatives Europa von Interesse. Für Fragen zu dem Programm steht Herr Henry Krentz vom SMWK unter 0351/ 564 62420 zur Verfügung. Einreichungsfrist ist der 29. November 2022. 

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Förderrichtlinie Corona-Härtefälle Kultur

Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft können noch bis zum 21. November 2022 Anträge auf Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen. Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro. Der Zuschuss dient der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die aus unabweisbaren Einnahmeausfällen (coronabedingte Mindereinnahmen) und/oder notwendige zusätzliche Betriebsausgaben (coronabedingte Mehrausgaben, z. B.

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