Neuigkeiten

Offener Brief: Erhalt der Leipziger Freien Kulturszene

Mitte Oktober haben Kulturschaffende, Künstler:innen sowie Kultureinrichtungen beim spartenübergreifenden Treffen „And what about us“ der Initiative Leipzig+Kultur ein Forderungspapier verabschiedet, das die Notwendigkeit der Erhöhung des Kulturhaushaltes um mind. 1,25 Mio. EUR im nächsten Doppelhaushalt aufgrund der aktuellen Situation erklärt und unterstreicht.

vom

Deutsches Foto-Institut kommt nach Düsseldorf

Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Claudia Roth teilte mit, dass das Deutsche Foto-Institut in Düsseldorf im Ehrenhof angesiedelt wird. Jahrelang hatten Essen und Düsseldorf um den Standort konkurriert. Für das Fotoinstitut wird in der Anlage, in der auch das Museum KUNSTPALAST und das NRW-Forum beheimatet ist, ein Neubau errichtet. Das Deutsche Foto-Institut soll neben der Ausrichtung von Ausstellungen und Veranstaltungen Nachlässe verwalten, Publikationen erstellen sowie Forschung zur Konservierung und Restaurierung von Fotografie betreiben.

vom

Neue Honorarempfehlung für Kunsthistoriker:innen

Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte hat unter der Leitung von Dr. Ruth Heftrig, Vorstandsmitglied im Deutschen Verband für Kunstgeschichte, seine Honorarempfehlungen für selbstständig tätige Kunsthistoriker:innen aktualisiert. Als angemessenes durchschnittliches Honorar wurde ein Stundensatz von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer ermittelt.

vom

Für ein die Kultur stärkendes Steuerrecht

Steuerpolitik ist ein zentrales Instrument der indirekten Kulturförderung: Über das Steuerrecht können die Kulturmärkte positiv stimuliert werden. Der Deutsche Kulturrat legt daher neue Vorschläge für ein die Kultur stärkendes Steuerrecht vor und fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, rasch zu handeln. Einige besonders dringliche Anliegen sind die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Kunstverkäufen durch Unternehmen.

vom

Meldung des Jahreseinkommens 2023 für KSK bis 1. Dezember 2022

Wie jedes Jahr müssen Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird. Die Frist zur Meldung endet am 1. Dezember 2022. Die Meldung ist unkompliziert über die Website der KSK möglich. 

vom