Neuigkeiten

NRW führt Mindesthonorare ein

Nach dem Bundesressort für Kultur und Medien führt auch das Land Nordrhein-Westfalen Mindesthonorare ein: Für selbstständige, professionelle Künstler:innen gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den zwei Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“). Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden dann mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet.

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Der Gabriele Münter Preis ist zurück

Nachdem die letzte Preisvergabe vor nunmehr sieben Jahren stattgefunden hat, wird der Gabriele Münter Preis im Jahr 2025 erneut vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Deutschen Künstlerbund und dem Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK) hatte sich dafür stark gemacht. Für den Preis können sich in Deutschland lebende professionelle bildende Künstlerinnen ab einem Alter von 40 Jahren bis zum 29.

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Förderung von Werkverzeichnissen

Das Programm „Werkverzeichnung“ der Stiftung Kunstfonds fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke mit hoher künstlerischer Relevanz. Bewerben können sich bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie deren Rechtsnachfolger:innen für eine Fördersumme von mindestens 10.000 und maximal 30.000 Euro. Antragsschluss ist der 26. August.

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