Neuigkeiten

Wiederauflage »Corona-Härtefälle Kultur«

Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier oder privater Trägerschaft können wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Antragsfrist ist der 21.11.2022.
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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Wegen der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie wurde der seit März 2020 bestehende erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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KSK: Anhebung der Zuverdienstgrenze verlängert bis Ende 2022

Die pandemiebedingte Sonderregelung der Künstlersozialkasse (KSK), dass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) möglich ist, ohne den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu verlieren, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
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Neue Corona-Schutzverordnung

Ab dem 3. April können kulturelle Einrichtungen auf Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen verzichten. Die Basisschutzmaßnahmen sehen nur noch das Tragen von FFP2-Masken und eine Pflicht zur Testung in bestimmten Einrichtungen vor.
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