Neuigkeiten

Empfehlung für faire Honorare in Arbeit

Forderungen nach angemessener Bezahlung und sozialer Absicherung für Künstler:innen werden nicht erst seit der Pandemie gestellt. Aktuell beschäftigen sich jedoch mehrere Einrichtungen und politische Akteure parallel mit dem Thema; es scheint möglich, endlich deutliche Verbesserungen zu erwirken. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien etwa wurde festgehalten, dass Mindesthonorierungen in den Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen werden sollen. In einigen kommunalen Förderrichtlinien wie etwa in Dresden ist dies bereits der Fall. 

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2. Stammtisch zur bildenden Kunst: 1. Oktober in Leipzig

Wir laden dazu ein, sich in lockerer Runde über alle möglichen Themen rund um die bildende Kunst auszutauschen. Dazu haben wir einen Stammtisch initiiert, der unregelmäßig an verschiedenen Orten in Sachsen stattfinden soll. Der erste Termin fand im Juli und online statt. Der 2. Stammtisch soll nun analog am Samstag, 1. Oktober um 18 Uhr in Leipzig im Kunstraum PING·PONG, Helmholtzstr. 1 (Zugang via Endersstraße)im Rahmen des lindenow – Festivals stattfinden. Bei Interesse am 2.

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Save the date: Infoveranstaltung zur künstlerischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen & Erwachsenen am 10. November 2022 in Dresden

Neben der eigentlichen künstlerischen Tätigkeit bietet das Feld der kulturellen Bildung, deren Bedeutung zunehmend erkannt und gefördert wird, eine Vielfalt an Möglichkeiten für bildende Künstler:innen. In den letzten Jahren entwickelte sich die künstlerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen sowie mit Erwachsenen zu einem wichtigen Wirkungs- und Erwerbsfeld.

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Künstlersozialabgabe künftig bei fünf Prozent

Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent steigen müssen. Ein „Stabilisierungszuschuss“ des Bundes in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro begrenzen den Anstieg auf fünf Prozent. Dies sei eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und abgabepflichtigen Unternehmen, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 

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