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Förderung: Förderung für Kunst- und Kulturprojekte

Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt können bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Förderung für Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege. Das Projekt muss der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden.

Bewerbungs-/Einreichungsfrist: 10.07.2024 // weitere Informationen

Abgabedatum
10.07.2024
Genre
Ausschreibungsart
vom