Corona-Bewältigungsfonds Dresden für Großveranstaltungen Gefördert werden Großveranstaltungen (Freiluftveranstaltungen über 500 Besucher:innen) in der Stadt Dresden von überregionaler Bedeutung. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören: Honorare, Vergütungen für geringfügig Beschäftigte, Fahrt- und Übernachtungskosten, Material‑, Transport‑, Betriebs‑, Werbungs- und Druckkosten und Erstattungen an künstlerische Verwertungsgesellschaften Aufwendungen für die Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten und — maßnahmen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung wird grundsätzlich nur als Teilfinanzierung im Wege der Fehlbetragsfinanzierung bewilligt und dabei auf einen Höchstbetrag begrenzt. Infos & Anträge: Stadt Dresden Antragsfrist: 30. April 2022 (Anträge 2. Halbjahr 2022) Abgabedatum 30.04.2022 Genre Diverse Ort Dresden Ausschreibungsart Festival/Plenair/Symposium Projektförderung