Stiftung Kunstfonds: Erarbeitung von Werkverzeichnissen Für bildende Künstler:innen und deren Rechtsnachfolger:innen, max. 30.000 Euro, min. 10.000 Euro 10% Eigenanteil Das Programm Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerische Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten. Der erforderliche Eigenanteil beträgt mindestens 10%. Die Ausschreibung des Programms startet am 15. Juli 2024 und endet am 26.08.2024 (24 Uhr). Anträge können erst zum Ausschreibungsstart über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds hochgeladen werden. Das Programm wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln des Deutschen Bundestags und der Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst. Förderanträge können ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de gestellt werden. Weitere Infos Abgabedatum 26.08.2024 Genre Diverse Kontakt STIFTUNG KUNSTFONDS Weberstrasse 61 53113 Bonn info@kunstfonds.de www.kunstfonds.de Ausschreibungsart sonstiges