Aktuelle Ausschreibungen

Kulturraumförderung Meißen

Sachsen hat mit dem Kulturraumgesetz als einziges Bundesland Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen und Landkreise erklärt. Die Kulturräume fördern kulturelle Einrichtungen und Projekte von regionaler Bedeutung. Die örtlichen Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung mit einem Sitzgemeindeanteil.

Förderkriterien und Formulare für die Projektförderung finden Sie unter www.kulturraum-erleben.de.

Fristen: Anträge müssen beim Kulturraum bis 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung der Anträge muss dem Kulturraum eine Bestätigung der Stadt Meißen über den Sitzgemeindeanteil vorliegen. Um die Sitzgemeindeanteile angemessen und fristgerecht bearbeiten zu können, benötigen wir die Förderanträge bereits bis zum 30. Juni. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an kultur@stadt-meissen.de.

Projektschwerpunkte Bildende Kunst

  • Maßnahmen, die der Stärkung und Vermittlung oder Vernetzung von Angeboten der Bildenden Kunst dienen (z. B. Werkstätten, Workshops, Symposien).
  • Die Durchführung von Wettbewerben.
  • Kataloge zur Würdigung und Förderung im Kulturraum aktiver Künstler und Gestalter im Rahmen eines besonderen Anlasses (z. B. Jubiläen) und unter Beachtung der gestalterischen und konzeptionellen Qualität.
    Künstlerbezogen kann maximal eine Förderung von bis zu 1.000 Euro aller fünf Jahre vom Kulturraum unter Einhaltung der Festlegungen in der Förderrichtlinie zu Eigenmitteln, Sitzgemeindebeteiligung und Maximalfördersatz gewährt werden.
  • Projekte zur Nachlasspflege von Künstlern aus dem Kulturraum unter professioneller Begleitung (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges).
  • Künstlerische Ausstellungen sowie Galerietätigkeit gemeinnützuiger Vereine mit Öffnungszeiten von mindestens 20 Wochenstunden und einem regionalen Bezug.
Abgabedatum
30.06.2023
Genre
Ausschreibungsart
vom