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Förderpreis jung + gegenständlich 2024

Förderpreis für gegenständliche Kunst des Bodenseekreises 2024

Zum 8. Mal vergibt der Bodenseekreis seinen Förderpreis für gegenständliche Malerei und Zeichnung. Bewerben kann sich jeder, der in 2024 nicht älter als 35 Jahre wird und an einer Kunstschule oder Kunsthochschule studiert oder einen entsprechenden Abschluss besitzt. Eine Jury bestimmt die Bewerber, die an der Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis, im Roten Haus in Meersburg, teilnehmen dürfen. Die Jury entscheidet auch, wer den Förderpreis des Bodenseekreises 2024 erhalten soll. Bekannt gegeben wird diese Entscheidung aber erst am Ende der Ausstellungslaufzeit, denn das Publikum darf ebenfalls seinen Favoriten wählen. Der offizielle Förderpreis des Kreises ist mit 4.000 Euro dotiert und beinhaltet die Möglichkeit, im Folgejahr in der Städtischen Galerie Fähnle in Überlingen auszustellen. Der Publikumsliebling erhält 1.000 Euro.

Die Ausstellung im Roten Haus läuft voraussichtlich vom 21. März bis 28. Juni 2024. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, in dem alle Teilnehmer an der Ausstellung präsentiert werden.

Bewerbungsschluss 4.12.2023

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Landratsamt Bodenseekreis
Kreiskulturamt/Galerie Bodenseekreis
Schloss Salem
88682 Salem

Abgabedatum
04.12.2023
Genre
Konditionen

Altersbegrenzung bis 35 Jahre!

Kontakt

Sylwia Oker M.A.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tel.: 07541 204-6418
foerderpreis@bodenseekreis.de

Landratsamt Bodenseekreis
Kreiskulturamt/Galerie Bodenseekreis
Schloss Salem
88682 Salem

Ausschreibungsart
vom