Neuigkeiten

Finanzielle Unterstützung von Ehrenamt

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Programm „Wir für Sachsen“ das bürgerschaftliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten; für jeden ehrenamtlich Tätigen können 35 bis 45 Euro monatlich beantragt werden. Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden ausgereicht. Anträge können bis zum 31. Oktober digital über ein Online-Antragssystem gestellt werden.

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EU vergibt Mobilitätsstipendien

Die European Commission setzt das erfolgreiche EU-Programm i-Portunus fort. Für das Programm stehen 21 Millionen Euro bereit. Unter dem Namen „Culture Moves Europe“ wird das Goethe-Institut im Auftrag der EU über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 7.000 Mobilitätsstipendien an Künstler:innen aus ganz Europa vergeben. Die erste Antragsphase startet im Herbst 2022

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Barrierefrei umbauen

Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt führt das Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" im Jahr 2023 fort. Die Fördermittel sollen insbesondere für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur,- Freizeit,- Bildungs- und Gesundheitsbereich bereitgestellt werden. Die Höhe beträgt bis zu 25.000 Euro bei einer bis zu 100%igen Förderung.

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Sachsen fördert „Soziale Orte“

Das Programm zur Förderung sogenannter »Sozialer Orte« soll fortgesetzt werden. Darunter sind insbesondere Orte des Austauschs, des sozialen Miteinanders und Engagements zu verstehen. Pro Jahr stehen vier Millionen Euro zur Verfügung. Vereine und Kommunen können ihre Unterlagen bis zum 7. Oktober 2022 einreichen.

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Förderung: Kulturelle Bildungsprojekte mit sachsenweiter Bedeutung

Am 4. August 2022 ist die novellierte Förderrichtlinie Kulturelle Bildung des Freistaates Sachsen in Kraft getreten. Während Projekte der Kulturellen Bildung von überregionaler Bedeutung zukünftig ausschließlich über die Kulturräume beantragt werden, ist das Sächsische Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus nach wie vor Bewilligungsstelle für Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung (Teil 2 D der Förderrichtlinie). Antragsfrist ist der 15. Oktober 2022.

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