Neuigkeiten

Sachsen: Kunst und Kultur landauf, landab

Insgesamt 74 sächsische Städte und Gemeinden erhalten eine Förderung ihrer Kunst- und Kulturveranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms „Kulturland 2022. Sachsen als Bühne“. Die meisten der geförderten Vorhaben kommen aus den Landkreisen Görlitz (17), Mittelsachsen (10) und dem Erzgebirgskreis (10). Die jeweiligen Fördersummen reichen von 10.000 € für kleinere Vorhaben bis hin zu 600.000 € für groß angelegte Veranstaltungskonzepte.

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NEUSTARTplus-Stipendium für bildende Künstler:innen

Das NEUSTARTplus-Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen aus der Krise heraus als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern. Das Programm ist Teil des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) initiierten Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR. 

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Fonds Soziokultur: PROFIL:SOZIOKULTUR wird fortgeführt

Mit der Fortführung des Förderprogramms PROFIL:SOZIOKULTUR legt der Fonds Soziokultur seine Förderung im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR erneut auf. Die Antragstellung soll ab September 2022 über das Online-Antragsportal des Fonds Soziokultur möglich sein. Gefördert werden Entwicklungsprozesse im ersten Halbjahr 2023, die sich strukturellen und strategischen Fragen widmen.

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Sächsische Förderrichtlinie "KulturErhalt"

Die sächsische Förderrichtlinie „KulturErhalt“ soll Einrichtungen sowie zivilgesellschaftlichen Verbänden im Bereich Kunst und Kultur ermöglichen, in und nach der Pandemie ihre Arbeit gesichert, konstant und entsprechend der Bedingungen des Infektionsschutzes weiterzuführen. Seit Mitte Juni können Anträge auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Geförderte erhalten einen Zuschuss von mind. 1.500 bis max.

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Corona-Förderlinie für Freiberufler:innen in öffentlichen Museen

Bei der Ernst von Siemens Kunststiftung können folgende Projekte beantragt werden, wenn sie an Selbständige vergeben werden: kleinere Restaurierungsarbeiten oder abgrenzbare Teilaufträge an kunsthistorisch relevanten Objekten in Museumseigentum (2.000 € – 25.000 €), Zuarbeiten oder Schlusssteinfinanzierungen für Bestandskataloge, Werkverzeichnisse oder Ausstellungskataloge (2.000 € – 15.000 €). Antragsberechtigt sind nur öffentliche Museen und Sammlungen.

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