Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bis 31. Dezember 2022 verlängert Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Details
Neues Corona-Hilfsprogramm: Sachsen Plus Sachsen schließt mit „Sachsen Plus" eine Förderlücke für Kleinstunternehmer:innen, Selbstständige und Freiberufler:innen. Details
Wiederauflage »Corona-Härtefälle Kultur« Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier oder privater Trägerschaft können wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Antragsfrist ist der 21.11.2022. Details
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert Wegen der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie wurde der seit März 2020 bestehende erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Details
KSK: Anhebung der Zuverdienstgrenze verlängert bis Ende 2022 Die pandemiebedingte Sonderregelung der Künstlersozialkasse (KSK), dass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen Tätigkeit von bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) möglich ist, ohne den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu verlieren, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Details