Honorarechner für Künstler:innen ist online Schon lange werden angemessene Honorare für Kulturschaffende gefordert. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler veröffentlichte dazu im Dezember 2022 den Leitfaden Honorare für bildende Künstler:innen. Um die dort enthaltenen Informationen in der Praxis einfach anwendbar zu machen, hat der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz (BBK RLP) nun einen Honorarrechner programmiert, der Kunstschaffenden bundesweit kostenfrei zur Verfügung steht. Details
NRW führt Mindesthonorare ein Nach dem Bundesressort für Kultur und Medien führt auch das Land Nordrhein-Westfalen Mindesthonorare ein: Für selbstständige, professionelle Künstler:innen gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den zwei Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“). Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden dann mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Details
Kampagnen zur Stärkung der Demokratie Der Bundesverband Soziokultur möchte mit der Kampagne „Wir leben Demokratie!“ deutschlandweit die Demokratie stärken. Sie lebt vom Mitmachen: Alle sind eingeladen, das kosten- und lizenzfreie Kampagnen-Paket zu nutzen, das sich auf der Website des Bundesverbandes Soziokultur findet. Details
Der Gabriele Münter Preis ist zurück Nachdem die letzte Preisvergabe vor nunmehr sieben Jahren stattgefunden hat, wird der Gabriele Münter Preis im Jahr 2025 erneut vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Deutschen Künstlerbund und dem Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK) hatte sich dafür stark gemacht. Für den Preis können sich in Deutschland lebende professionelle bildende Künstlerinnen ab einem Alter von 40 Jahren bis zum 29. Details
Förderung von Werkverzeichnissen Das Programm „Werkverzeichnung“ der Stiftung Kunstfonds fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke mit hoher künstlerischer Relevanz. Bewerben können sich bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie deren Rechtsnachfolger:innen für eine Fördersumme von mindestens 10.000 und maximal 30.000 Euro. Antragsschluss ist der 26. August. Weitere Infos Details