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LBK Sachsen

Als Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. vertreten wir die bildende Kunst auf Landesebene vor dem Hintergrund und der Kenntnis eines breiten Praxisfeldes.

Unser politischer Auftrag ist es, für optimale Rahmenbedingungen im Bereich der bildenden Kunst einzutreten. Wir setzen uns ein für die vielfältige Anwendung und Beauftragung künstlerischer Leistungen und deren angemessene Vergütung sowie für geeignete Kulturförder-, aber auch komplementäre soziale Instrumente, die künstlerische Arbeit möglich machen, absichern und entwickeln. Wir begleiten fachlich sowohl die Förderinstrumente und Verfahren bei der Kulturstiftung als auch in den sächsischen Kulturräumen bzgl. der Kunstpraxis in den Regionen. Darüber hinaus bieten wir Beratung für potenzielle Akteur:innen und Antragsteller:innen sowie zum Erhalt und zur Unterstützung von Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie Jugendkunstschulen und ähnlichen Einrichtungen der künstlerischen Bildung

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Wahlprüfsteine für die Landtagswahl

Am 1. September 2024 findet die Landtagswahl für den 8. Sächsischen Landtag statt. Vorab lädt die Interessengemeinschaft(IG)-Landeskulturverbände ein zum öffentlichen Pressegespräch zur Auswertung und Vorstellung der Antworten der Parteien auf kulturpolitische Wahlprüfsteine. Es findet statt am 20.08.2024 um 11 Uhr im Landtag, Raum der Landespressekonferenz. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen ist Mitglied der IG und hat die Wahlprüfsteine mit erarbeitet.

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Widerspruch bei Meta einlegen

Der Meta Konzern hat für Instagram und Facebook die Datenschutzrichtlinien geändert, um ab dem 26. Juni 2024 die Bild- und Textinhalte der Posts der Nutzer:innen für das Training der konzerneigenen KI (Künstliche Intelligenz)-Generatoren verwenden zu können. Dem kann man jedoch widersprechen. Wie das geht, zeigt ein Video des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler.

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Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung gibt es nun eine garantierte Mindestvergütung, wenn sie bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen und der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien dabei 50 % übersteigt. Diese Verpflichtung wird ab sofort Bestandteil der zu erlassenden Bescheide und grundsätzlich zum 01.07.2024 verbindlich.

vom
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Gefördert durch
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Sachsen

 

Gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Diese Einrichtung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.